24 Stunden Service bei unerwarteten Problemen:
Unsere Fahrzeuge sind in einem perfekten Zustand, allerdings ist es nicht zu vermeiden, dass während der Vermietung Probleme auftreten können. Deshalb stehen wir Ihnen bei Unregelmäßgkeiten mit unseren Fahrzeugen rund um die Uhr zur Verfügung. Beachten Sie bitte in solchen Fällen folgende Verfahrensweise, um uns und Ihnen unnötige Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Um Ihr Problem an unsere Auto Vermietung zu kommunizieren, können Sie das weiter unten befindliche Online Schadensformular benutzen. Wir unterstützen Sie sofort bei allen jetzt erforderlichen Maßnahmen, sobald die Schadensmeldung bei uns eingeht.
1. Technische Schäden:
Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats behoben werden. Die Genehmigung des Vermieters ist entbehrlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als EUR 80,- betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter nach den vorangegangenen Bestimmungen erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.
2. Schäden durch Unfall:
1. Bei jedem Unfallschaden hat der Mieter:
a) sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei.
b) Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
c) ein kurzes Unfallprotokoll (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) zu erstellen und der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen.
2. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per Email, von einem Unfall zu verständigen.
4. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.
3. Schadensmeldung online abgeben:
Dieses Online Formular können Sie benutzen (auch als Vorlage für Telefonate), sobald ein Schaden eingetreten ist und Sie uns informieren müssen.